Diese greift ab einer 7-Tage-Inzidenz/100.000 Einwohner von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen und wird erst wieder aufgehoben, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz den Wert von 100 unterschreitet (allerdings erst ab dem übernächsten Tag der Unterschreitung!).
(Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die individuellen Beschlüsse für Hessen)
Für die Freizeit- und Amateursport gilt in der Bundesnotbremse: