Unser Referat Segelflug lädt ein zum Hessischen Segelfliegertag 2024 mit der Hauptversammlung der hessischen Segelflieger sowie der Siegerehrung zur DMSt. Außerdem gibt es auch wieder ein interessantes Rahmenprogramm sowie Aussteller. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und den interessanten Austausch mit Euch. Hier die Einladung und das detaillierte Programm:
Die Leichtigkeit des Seins
Ohne Zweifel zählt der Ballon nach wie vor zu den ganz besonderen Objekten am Himmel. Ein bunter Punkt, dessen Schatten über die Landschaft huscht und die Menschen innehalten und zum Himmel blicken lässt. Eine Reise im Ballon lässt Gedanken an einen Kindheitstraum wach werden. Der 1783 erstmals von Menschen erprobte Freiballon ist das älteste Luftfahrtgerät. Am 21. November 1783 fand die erste bemannte Fahrt einer Montgolfiere (Heißluftballon) und am 1. Dezember des gleichen Jahres die erste Luftreise an Bord einer Charliere (Gasballon) statt.
Physik - die Mutter aller Dinge
Der Ballonfahrer nutzt das physikalische Gesetz, dass warme Luft leichter ist als die gleiche Menge an kalter. Einzig allein der Wind bestimmt beim Ballonfahren die Fahrtrichtung und die Geschwindigkeit. Wohl hat auch die moderne Technik bei den Ballonfahrern Einzug gehalten, am Prinzip des Ballonfahrens hat sich jedoch bis heute nichts geändert. Der Ballonsport fordert eine dauernde Beschäftigung mit dem Wetter, der Natur und den Eigenschaften der jeweiligen Landschaft.
Wege zum Ballonsport
Wer sich für den Ballonsport begeistert, muss nicht unbedingt gleich Pilot werden. Ballonfahren ist ein Teamsport. um Ballonfahren zu können, bedarf es zahlreicher Helfer, wie Verfolger oder Ballonwarte. Der Ballonsport sollte sinnvollerweise in einem Verein ausgeübt werden, denn hier stehen sowohl die Ballone des Vereins als auch eine Helfermannschaft stets zur Verfügung.
Die Ausbildung
Das Mindestalter für den Ballonfahrerschein ist 17 Jahre. Vor Beginn der Ausbildung muss das Funksprechzeugnis nachgewiesen werden. Die Ausbildung kann in einem der Ballonsport treibenden in Hessen erfolgen, die eine Zulassung als Luftfahrerschule zur nichtgewerblichen Ausbildung ihrer Vereinsmitglieder haben.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung erfolgt nach bundesweit einheitlichen Vorschriften und umfasst die Fächer: Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerostatik, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. In der praktischen Ausbildung wird zwischen Gas- und Heißluftballon unterschieden. Gasballon: mindestens 10 Fahrten mit einer durchschnittlichen Dauer von je zwei Stunden Heißluftballon: mindestens 20 Stunden Fahrzeit und 50 Starts und Landungen. In beiden Fällen müssen je 5 Stunden im Sommer und Winter gefahren werden.
Für Fragen und Auskünfte sowie zum Kennenlernen des Ballonfahrens steht sehr gerne der Referent für das Ballonfahren, Herr Joachim Theis, zur Verfügung.