Möglichkeiten für Beantragung von Fördergeldern für langlebige Sportgeräte und Baumaßnahmen

Für Mitglieder im Hessischen Luftsportbund e.V., besteht die Möglichkeit über den LSBH, das Land Hessen und auch den Bund Mittel zu beantragen:

LSBH:

für die Voraussetzungen und Richtlinien zur Beantragung von Fördergeldern (alle Fördergelder stehen nur Vereinen zu, die im Lsbh Mitglied sind) für langlebige Sportgeräte und Baumaßnahmen gibt es Infos bei (Sabine Salzmann unter 069 6789 445) oder auch auf der Lsbh-Homepage unter Vereinsmanagement/ Förderungen. Die neuen Richtlinien sind unter www.lsbh-vereinsberater.de nachzulesen.

BUND:

Auch besteht die Möglichkeit Bundesmittel zu beantragen, siehe PDF

. Diese ist zwar von 2017 gilt aber immer noch !

LAND:

https://innen.hessen.de/sport/sportstaettenbau

sowie von den Landkreisen und – je nach Kassenlage – den Kommunen.