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Organisation des DAEC - Positionspapier von 11 DAeC-Landesverbänden

Elf Landesverbandspräsidenten der Luftsportverbände von Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben gemeinsam ein Positionspapier verfasst, welches dem besseren Verständnis der Organisation und der Finanzierung des DAeC und seiner Sparten dienen und möglichst weit verbreitet werden soll. 

Start DMSt verschoben!

Liebe Fliegerfreundinnen und -freunde,

mit dieser Mail möchten wir möglichst allen Vereinen und ihren Mitgliedern in Deutschland die Möglichkeit bieten sich über die Neuerungen bezüglich der Deutschen Meisterschaft im Streckensegelflug, kurz DMSt, zu informieren. Bitte leitet diese Mail mit Anhängen an eure Mitglieder/Bekannte weiter, sodass alle die Informationen rechtzeitig erhalten.

 Die wichtigsten Informationen auf einen Blick: 

 

Die Fliegerschule Wasserkuppe informiert

Die Fliegerschule Wasserkuppe plant vom 28.08.-10.09.2021 eine Segelfluglehrerausbildung, als Prüfungstermin ist das Wochenende 11. und 12.09.2021, vorgesehen. Ein erstes Vorabtreffen kann am 19. und 20.06.2021. Der Kurs kommt nur zustande, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer finden. Also - bei Interesse meldet Euch gerne direkt an:

Aktualisierung der Coronaverordnung

Sie finden alle weiteren Informationen und Aktualisierungen auf der Homepage der Hessischen Landesregierung unter: 

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgem...

Wir, als HLB, werden nicht jeden Tag eine neu angepasste Erläuterung abgeben. Jeder Verein sollte sich selbständig auf der Seite der Hessischen Landesregierung und seiner Kommune nach den neuesten inzidenzabhängigen Anordnungen informieren.

TKG/EMVG - DAeC Musterklage: Bitte Widersprüche zurücknehmen

Im November 2020 hatte das Verwaltungsgericht die Klage des DAeC gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Beiträgen nach TKG und EMVG abgewiesen. Alle, die einen Widerspruch eingelegt hatten, sollten nun ihren Widerspruch zurücknehmen. Geschieht das nicht, ist die BNetzA von Amts wegen gezwungen, diesen kostenpflichtig zu bearbeiten.

Viele Vereine, die Widerspruch eingelegt hatten, haben Post von der BNetzA erhalten. Dem Schreiben ist ein Antwortformular beigefügt, mit dem der Widerspruch zurückgenommen werden kann.

(Quelle DAEC)

 

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