Für Flugfunkgeräte, die keine Flugsicherungsdienste leisten, also beispielsweise Funkgeräte für Info-Plätze, sowie Handfunkgeräte für Start, Rückholer, Verfolger und offene Luftsportgeräte, sind jetzt auch Geräte zugelassen, die nicht den komplexen Bestimmungen der Musterzulassung des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) unterliegen.
Das Jugendvergleichsfliegen ist ein jährlicher bundesweiter Segelflugwettbewerb, bei dem sich die Teilnehmer anhand verschiedener möglichst sauber geflogenen Übungen messen. Teilnehmern können alle jungen Segelflieger ab 14 Jahren, die den dritten Ausbildungsabschnitt zum Segelflugzeugpiloten abgeschlossen haben (C-Prüfung). Das Jugendvergleichsfliegen ist besonders in seinem Gründungsland Hessen sehr beliebtund eine feste Größe im Saisonkalender junger Segelflieger.
Wer eine Drohne oder ein Flugmodell fliegt, braucht nach der neuen Drohnenverordnung in vielen Fällen einen Kenntnisnachweis – der DAeC hat dafür ein jetzt Online-Portal ins Leben gerufen.
Die DM-Clubklasse konnte nach 7 Wertungstagen mit einem 4. Platz für Michael Seischab und einem 6. Platz für Uwe Wahlig erfolgreich beendet werden. Felix Maier und Steffen Göttler erreichten den 27. und 29. Platz.
Bei der Europa-Meisterschaft im Segelflug in Moravská Trebová, Tschechien, die vom 23. Juli 2017 – 4. August 2017 stattfand, gab es für die beiden hessischen Piloten und ihre Co-Piloten erfreuliche Platzierungen:
Bei der Segelkunstflug-WM in Torun/Polen, die vom 27.07. - 05.08.17 stattfand, errang Moritz Kirchberg einen hervorragenden 5. Platz in der Unlimited. Wir gratulieren!