Wer eine Drohne oder ein Flugmodell fliegt, braucht nach der neuen Drohnenverordnung in vielen Fällen einen Kenntnisnachweis – der DAeC hat dafür ein jetzt Online-Portal ins Leben gerufen.
Zahlreiche Flugmodell- und Multicopter-Steuerer müssen spätestens ab dem 1. Oktober ihre Kenntnisse nachweisen – an diesem Tag tritt die neue Drohnenverordnung in Kraft. Der Deutsche Aero Club hat jetzt ein Online-Portal geschaffen, auf dem sich Interessierte informieren und prüfen lassen können. Nach bestandener Prüfung haben sie die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis auszudrucken. Auf www.kenntnisnachweis-modellflug.de gibt es alles, was Betroffene brauchen, um auch künftig ihrem Sport nachgehen zu können. Unter dem Punkt „Wissensvermittlung“ finden sie Infos zu Anwendung und Navigation, Luftrecht und Luftraumordnung, Haftpflichtversicherung und Neuerungen. Wahlweise können sie sich direkt für den Kenntnisnachweis registrieren und anmelden; die Infos stehen – übersichtlich zusammengefasst – auch im Test. Wer alle Haken richtig gesetzt hat, gibt seine Daten für die Bezahlung ein, zahlt 26,75 Euro und druckt sich den Kenntnisnachweis aus: fertig.
Die neue Drohnenverordnung gilt seit April dieses Jahres. Sie regelt nicht nur den Betrieb von Multicoptern – im Volksmund „Drohnen“ genannt –, sondern auch den Betrieb sämtlicher Flugmodelle. Ins Leben gerufen wurde sie, weil mit der Popularität von Multicoptern die Gefahr von Abstürzen, Unfällen und Kollisionen wächst. Die Verordnung soll helfen, den Luftraum sicherer zu machen und sensible Bereiche, über denen nicht geflogen werden darf, zu schützen.
Den Kenntnisnachweis müssen all jene Flugmodell- und Multicopter-Piloten erbringen, die über keine Lizenz für Luftfahrzeugführer verfügen und deren Flugmodell oder Multicopter zwei Kilo oder mehr wiegt und außerhalb eines Modellfluggeländes mit Aufstiegserlaubnis fliegen soll. Nachweispflichtig ist außerdem, wer sein Flugmodell außerhalb eines solchen Geländes höher als 100 Meter fliegen will.
Infos rund um den Kenntnisnachweis und die neue Drohnenverordnung hat der Deutsche Aero Club in diesem Video zusammengefasst: http://links.daec.de/51
Ansprechpartner:
Hubertus von Samson, Generalsekretär des DAeC
Telefon: 0531 / 2354020
E-Mail: h.samson@daec.de