Das LBA hat auf seiner Internetseite eine Information zum Thema Tauglichkeitszeugnisse Klasse II veröffentlicht. Darin wird angekündigt, es sei angestrebt, bei der Europäischen Kommission eine Ausnahmeregelung zu erwirken, die Gültigkeit der vor dem 08.04.2013 ausgestellten Tauglichkeitszeugnisse Klasse II mit fünfjähriger Laufzeit bis maximal 08.04.2018 zu verlängern. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 14.08.2012 mit der NfL I 218/12 die Anwendung der Anhänge I – IV der europäischen Lizenzverordnung 1178 /2011 bis 08.