Information des Bundesausschusses Unterer Luftraum

Vom 11. bis 20. Juli 2017 fand die größte jemals ausgerichtete Weltmeisterschaft im militärischen Fallschirmspringen in Bad Sassendorf (Soest) statt. 261 Soldatinnen und Soldaten aus 43 Nationen haben mit ihren militärischen Mannschaften an dieser Übung teilgenommen. Insgesamt wurden hierbei an den wenigen fliegbaren Tagen 399 Absetzvorgänge und 3856 Sprünge durchgeführt. Teilweise wurde aus drei Maschinen gleichzeitig abgesetzt. Zum Schutz aller Luftfahrer wurde deshalb vorsorglich die RESTRICTED AREA SOEST – BAD SASSENDORF eingerichtet. Die sehr kooperative Zusammenarbeit zwischen dem Ausrichter Bundeswehr, den Vereinen vor Ort, der DFS und dem DAeC verlief während der gesamten Zeit hervorragend.

Der BAUL war an mehreren Tagen vor Ort vertreten, um sich über die Umsetzung dieses "Mega-Events" zu informieren und konkret als Ansprechpartner zu dienen. Leider kam es aber trotz aller Bemühungen zu gefährlichen Situationen durch Luftraumverletzungen. In einem Fall flog ein Segelflugzeug mit Klapptriebwerk ohne aktive Transponderschaltung unerlaubt in die ED-R ein. Das Flugzeug wurde glücklicherweise durch die Wettbewerbskameras entdeckt. Gerade zu dem Zeitpunkt, als abgesetzt werden sollte, unterflog es die Absetzmaschine und nur durch den unverzüglichen Abbruch der Übung konnte Schlimmeres verhindert werden. Viele Luftfahrer meldeten sich bei SOEST INFO (glücklicherweise vor Erreichen der Restricted Area) zur Landung, denen die Restricted Area unbekannt war. Diese konnten dann noch rechtzeitig abdrehen

Der BAUL meint: Wir müssen in diesem Zusammenhang in Ausbildung, Umsetzung und im Verantwortungsbewusstsein von Flugvorbereitungen noch deutlich besser werden. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass Luftraumschutz allen Luftsportlern dient und Unfälle und gefährliche Begegnungen bei Großveranstaltungen vermieden werden - wenn wir uns an die Regeln halten! Es gibt technisch sehr gute Hilfsmittel, wie z.B. das Programm "VFR I NOTAM", "VFR NOTAM" u.ä., mit denen sich die NOTAM eingrenzen und sofort über Smartphone abrufen lassen. Für alle PC-Nutzer steht auch das AIS-Portal der DFS zur Verfügung, um NOTAMS einzusehen. Solche oder ähnliche Hilfsmittel müssen wir in Ausbildung, aber auch in Prüfungen, Übungs- und Auffrischungsflügen nutzen und schulen, um die Gefahr einer unbeabsichtigten Straftat und Gefährdung anderer Luftraumnutzer zu minimieren.

Kunstflugboxen:
Die Aktivierungen und Bekanntgaben von permanent eingerichteten Kunstflugboxen erfolgen neuerdings nicht mehr flächendeckend per NOTAM, sondern sind nur in der AIP im Part ENR veröffentlicht. Der BAUL
arbeitet daran, eine dringend erforderliche Verbesserung zur Wahrnehmung solcher Lufträume zu erwirken. Näheres dazu werden wir veröffentlichen, sobald Ergebnisse absehbar sind.