Für Flugfunkgeräte, die keine Flugsicherungsdienste leisten, also beispielsweise Funkgeräte für Info-Plätze, sowie Handfunkgeräte für Start, Rückholer, Verfolger und offene Luftsportgeräte, sind jetzt auch Geräte zugelassen, die nicht den komplexen Bestimmungen der Musterzulassung des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) unterliegen.