Mitteilung des RP Darmstadt zur Flugleiter-Fortbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Corona-Pandemie und der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen hat meine Behörde entschieden, zunächst befristet bis zum 31.12.2021 keine Fortbildungsveranstaltungen für Flugleiter durchzuführen.

Insoweit ist hierdurch die in der Musterdienstanweisung für Flugleiter (Link siehe weiter unten) vom 21.07.2014 unter Ziffer 2.1 genannte Frist zur wiederkehrenden Fortbildung bis zum oben genannten Zeitpunkt aufgehoben. Flugleiter können also weiterhin eingesetzt werden, auch wenn die 4- Jahresfrist überschritten wird. Neu zu bestellende Flugleiter bedürfen nach Ziffer 2.1 der oben genannten Anweisung keiner Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung für Flugleiter. Die Bestellung kann bei Vorliegen der in der Anweisung genannten Voraussetzungen (Ziffer 2) erfolgen. 

Sollten Sie dazu Fragen haben oder Rückmeldungen haben, stehe ich Ihnen gern jederzeit auch telefonisch zur Verfügung.

Zum Jahresende 2021 werde ich Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.

Gerne können Sie diese E-Mail auch weiterleiten und dementsprechend verteilen um eine größtmögliche Information an alle Betroffenen zu schaffen.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund. 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Florian G. Hose

Dezernat III 33.3
Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt

Tel.: +49 (6151) 12 6015
Fax: +49 (6151) 12 3851
e-Mail: florian.hose@rpda.hessen.de
Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de