Beitragsbescheide TKG/EMVG

Sehr geehrte Damen  und Herren,

die BNetzA hat die neue Beitragsrunde für die Jahre 2012 bis 2014 eingeläutet.

Durch Personalwechsel in der BNetzA hat es etwas länger gedauert, die Ruhendvereinbarung mit der BNetzA endgültig zu erhalten.

Seit heute liegt diese schriftlich vor.

Alle Betroffenen können jetzt auf dieser Grundlage die Widersprüche einreichen, ohne befürchten zu müssen einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid von der BNetzA zu erhalten.

Das Verfahren auf der DAEC-Seite beschrieben und die Widerspruchsmuster sind dort hinterlegt. Zu finden ist auf dieser Seite auch der Wortlaut der Ruhendvereinbarung.

http://www.daec.de/service/musterverfahren/