Landessportbund Hessen erinnert an elektronische Bestandserhebung

❗GANZ WICHTIG: Am 15. Januar endet der Erfassungszeitraum für die elektronische Bestandserhebung 2024! Bis dahin müssen alle Vereine alle Mitglieder zum Stichtag 1. Januar 2024 gemeldet haben.

❗In Vorbereitung auf die Bestandserhebung sollten die Beauftragten prüfen, ob es bei den angemeldeten Verbänden Änderungen gegeben hat. Der aktuelle Status der angemeldeten Verbände findet sich in der Vereinsdatenbank unter der Rubrik „Fachverbände Mitgliedschaft“. Dort werden auch die Formulare zu An- und Abmeldungen von Fachverbänden bereitgestellt. Gibt es Änderungen, müssen diese Formulare vor der Bearbeitung der Bestandserhebung ausgefüllt an den Geschäftsbereich Vereinsmanagement des Landessportbundes gesendet werden.

❗Noch ein Hinweis: Unter der Rubrik „Vorstand“ müssen sämtliche Mitglieder des Vorstandes nach § 26 BGB erfasst werden. Auf der Startseite der Vereinsdatenbank sind Hilfestellungen zur Bearbeitung der Bestandserhebung hinterlegt.

👉Zur Vereinsdatenbank gelangt ihr hier: https://hessen.lsb-be.de/