Modellflug - Extrablatt der Bundeskommission

Ein Extrablatt zum Thema Änderungen in der LuftVO

Die Gespräche gehen weiter
Die Problemfelder, die durch die neue LuftVO aufgetreten sind, werden zwischen dem Deutschen Aero Club (DAeC) und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kontinuierlich besprochen. Da auf Geländen OHNE Aufstiegsgenehmigung bereits jetzt der Kenntnisnachweises für Flüge über 100 Meter notwendig ist, hat der DAeC nachgefragt, welche Flugscheine bereits als Kenntnisnachweis gelten. Darauf kam eine sehr ausführliche Rückmeldung aus dem BMVI, dort abgestimmt mit dem Rechtsreferat. Zur Frage des 100-Meter-Abstands zu Menschenansammlungen kam aus dem BMVI ebenfalls eine Stellungnahme, aber nur für Fluggelände MIT einer Aufstiegsgenehmigung. Für Fluggelände OHNE Aufstiegsgenehmigung wird derzeit ein Antrag nach § 21b Absatz 3 bei der zuständigen Behörde gefordert. Hier ist der DAeC mit dem BMVI z.B. wegen der vielen Wettbewerbe noch in intensiven Gesprächen. Die ausführlichen Stellungnahmen des BMVI zu diesen Problemkreisen finden sich in einem Extrablatt 03/2017 der monatlichen Informationen der Bundeskommission Modellflug des DAeC: http://modellflugimdaec.de/images/buko/aktuelles/BuKoMF_Extrablatt_03-2017.pdf